Ort: Erkrath
Vom 09.03.2016
Der Baumschnitt bzw der Baumformschnitt erfolgt meist im Frühjahr bzw. Frühherbst. Zu berücksichtigen ist immer das gültige Bundesnaturschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung. In der Zeit 1.3. – 30.9 sollte nur ein sogenannter Formschnitt bzw. Pflegeschnitt erfolgen. Ich schaue da auch immer nach nistenden Vögel etc.. In der übrigen Zeit können die Bäume, unter Beachtung der kommunalen Baumsatzungen, geschnitten und auch gekürzt werden.
Meine Vorgehensweise möchte ich in nachfolgenden Schritten einmal aufführen:
1. Vorabbesprechung des Ergebnisses eines Baumschnitts bzw. eines Baumformschnittes mit dem Kunden.
2. Schneiden nach Formvorgabe mit oder auch ohne Entsorgung des Grünschnittes ( nach Kundenwunsch )
3. Beladen und Entladen des Schnittgutes bei einem ansässigen Entsorgungsunternehmen ( kostenpflichtig )