Ort: Monheim-Baumberg
Vom 03.05.2018
In der Zeit vom 01.03.-30.09. dürfen an den Hecken nur Pflege- und Formschnitte durchgeführt werden. Eine Heckeneinkürzung wie auf den Bildern zu sehen ist, kann nur ab Oktober – Februar vorgenommen werden. Bei Pflegeschnitten und auch Formschnitten ist ist darauf zu achten, dass sich in der Hecke keine brütenden Vögel mehr befinden.
Zum Heckenschnitt sollten sie bei der Höhe und auch schon bei der Anpflanzung zum Grundstück des Nachbarn, immer das Nachbarschaftsrecht im Auge behalten. Dieses Recht ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Hier in Monheim gilt das Nachbarschaftsrecht des Landes NRW (siehe Link)