Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren gem. Paragraph 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 TierSchG (Mäuse und Ratten)
Die Genehmigung des Kreis Mettmann – Amt für Verbraucherschutz <Veterinärwesen> – liegt vor.
Gerne beraten wir Sie vor Ort zu allen Fragen der Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren.
Bild: Klaus Dieter Bünte