Gartenpflege – Heckenschnitt – Formschnitt – Pflegeschnitt

Veröffentlicht in: Aktuell | 0

Ort: Langenfeld

Vom 09.03.2017

Die ersten warmen Sonnenstrahlen kündigen den nahen Frühling an. Jetzt gerät man so langsam in eine hektische Betriebsamkeit. Bäume und Hecken sollen ja jetzt auf Sommer getrimmt werden. Aber Vorsicht: Dem Heckenschneiden sind ab dem 01.03. – 30.09. eines jeden Jahres sind durch das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 BNatSchG), einheitlich seit 2010 bundesweit Grenzen gesetzt. Näheres bitte auch dort nachlesen, sowie auch die kommunale Baumsatzungen und das Nachbarschaftsrecht dabei beachten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte nachstehende Links

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/2826/
http://www.gartenbau.org/heckenschnitt-gesetzt-20146818

ACHTUNG: Die vorgenannten und beschriebenen rechtlichen Regelungen erheben nicht den Anspruch der Vollständigkeit oder allgemeiner Gültigkeit. Schon alleine aus dem Grund nicht, da es zwischen den einzelnen Bundesländern rechtliche Unterschiede gibt!

 

Nun sind nur noch Pflegeschnitte bzw. Formschnitte erlaubt. Aber auch hier müssen Sie vorher die Hecke auf Nistplätze hin prüfen. Nisten Vögel darin, dann dürfen Sie auch keinen Formschnitt bzw. Pflegeschnitt durchführen. Was kann ich mir nun unter einem Formschnitt vorstellen? Das ist ganz einfach, dass ist so als wenn Sie zum Frisör gehen und sagen „Bitte nur die Spitzen“. Mehr ist leider nicht erlaubt.
Besser ist in jedem Fall, dass man seine Hecke bis zum 28.02. eines jeden Jahres in Form bringt bzw. erst wieder ab 1.10 eines jeden Jahres.