Gartenpflege – Heckenschnitt – Formschnitt / Pflegeschnitt einer Ligusterhecke

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Ort: Monheim

Vom 04.10.2016

So der Sommer ist nun vorbei und die Hecke bekommt ihren letzten Schnitt für den Winter.

Bitte darauf achten!: Dem Heckenschneiden sind ab dem 01.03. – 30.09., eines jeden Jahres, durch das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 BNatSchG), einheitlich seit 2010 bundesweit, Grenzen gesetzt. Näheres bitte auch dort nachlesen, sowie auch die kommunale Baumsatzungen und das Nachbarschaftsrecht dabei beachten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte nachstehende Links:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/2826/

http://www.gartenbau.org/heckenschnitt-gesetzt-20146818

ACHTUNG: Die vorgenannten und beschriebenen rechtlichen Regelungen erheben nicht den Anspruch der Vollständigkeit oder allgemeiner Gültigkeit. Schon alleine aus dem Grund nicht, da es zwischen den einzelnen Bundesländern rechtliche Unterschiede gibt!

Ab 1.10. dürfen Sie dann auch wieder die Hecke, für das nächste Jahr, so richtig in Form bringen und auch die länge und breite radikal kürzen, damit der Austrieb im nächsten Jahr wieder schön kommen kann.