Hausmeisterservice – Winterdienst – Schnee- und Eisräumungpflicht

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Ort: Düsseldorf

Vom 09.12.2017

Einer meiner Dienstleistungsegmente ist der Winterdienst. Sie möchten in den Winterurlaub fahren, oder Sie schaffend die Räumung aus gesundheitlichen, aus berufsbedingten oder sonstigen familiären Gründen nicht, den Winterdienst nicht selber durchzuführen. Dann sind Sie bei mir goldrichtig. Ich kann das für Sie übernehmen.

Bei mir können Sie Tage-, Wochen- oder Monatsweise einen Winterdienst buchen. Für den Winterdienst berechne ich eine tägliche Bereitschaftspauschale von z. Zt. 3,99 Euro. Für den Einsatz selbst, muss eine Einsatzpauschale ermittelt werden. Diese ist abhängig von der Anfahrt und der zu räumenden Fläche ermittelt werden. Dies erfordert natürlich eine unverbindliche Vorabbegehung des zu räumenden Objektes. Im Falle eines Einsatzes entfällt für diesen Tag, die tägliche Einsatzpauschale in Höhe von 2,99 Euro. Bleibt also ein Monat komplett ein Einsatz aus, dann ist in jedem Fall (für max. 31 Tage) eine Bereitschaftspauschale in Höhe von 123,69 Euro plus MWST fällig. Kürzere Zeiträume natürlich entsprechend.

Entsprechend der Winterungslage ist mit Granulat, Salz oder sonstigen abstumpfenden Mittel zu arbeiten. Viele Gerichte sehen bei starkem Glatteis im Schadensfall die Verwendung von Granulat – ungeachtet der Satzung der Kommune – als nicht ausreichend an.

Zu beachten sind immer die jeweiligen Satzungen der Reinigung der öffentlichen Straßen einer jeden Stadt bzw. eines Kreises.

Beispielhaft hier einmal für Düsseldorf, Monheim, und Langenfeld

 

Satzung Reinigung öffentlicher Straßen – Stadt Düsseldorf

 

Satzung Reinigung öffentlicher Straßen – Stadt Monheim

 

Satzung Reinigung öffentlicher Straßen – Stadt Langenfeld Rheinl.

 

Ferner empfehle ich Ihnen den nachfolgenden Link einmal kurz durchzulesen, damit Sie auch über die Rechte und Pflichten eines Eigentümers, bei der Räumung von Schnee und Eis, Bescheid wissen.

Rechte und Pflichten des Eigentümers beim Winterdienst